Das Recht des Bettes

Illustration to Boccaccio's Decameron

Illustration to Boccaccio’s Decameron 1430 Manuscript Bibliothèque Nationale

In einem Spiegel.de Artikel vom 11.4.2015 sei zu lesen, wie es war mit dem Eheleben bestellt gewesen. Speziell sind hier gescheiterte Ehen Bestand der Recherchen und Untersuchungen von Kristi DiClemente von der University of Iowa. Waren Scheidungen möglich? Gab es sie überhaupt? Was passierte im Falle einer gescheiterten Ehe? Diesen Fragen ging DiClemente auf den Grund und durchstöberte in Paris Gerichtsakten der Jahre 1384 und 1387.

Die Ergebnisse sind sowohl faszinierend wie auch überraschend. Ja gescheiterte Ehen waren bekannt, die Gründe klingen modern wie vertraut. Ebenso sind auch Scheidungen belegt, jedoch anders als heute ist eine Scheidung nicht das Ende allen Übels.

Wie heißt es so schön… Im Bett dem/ der Ex 🙂

Auch wenn die Kammer die Trennung von Hab und Gut angeordnet hatte, blieb „das Recht des Bettes“ unangetastet: Weder Mann noch Frau durften sich dem „ehelichen Vollzug“ verweigern, sollte der jeweils andere entsprechende Forderungen stellen.

Für alle jene welches sich genauer einlesen wollen, hier der Link:

Artikel online lesen: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-133575654.html
Als PDF: http://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/133575654

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